Zuzahlung
Bei Zahlung des Eigenanteils mittels Einzugsermächtigung wird der genaue Betrag nach Ihrer Entlassung von dem von Ihnen angegebenen Konto abgebucht.
Sollten Sie eine Vorauszahlung geleistet haben, werden Ihnen zuviel gezahlte Beträge natürlich erstattet.



