Wahlleistungen
Über die von Ihrer Krankenkasse bezahlten, üblichen und notwendigen Krankenhausleistungen hinaus können sie Wahlleistungen gegen Mehrpreis in Anspruch nehmen, und zwar, wenn Sie
- anstelle der allgemeinen ärztlichen Leistungen die persönliche Betreuung durch unsere Chefärzte (bei Verhinderung deren vertretende Oberärzte) in Anspruch nehmen möchten – Sie erhalten dann eine persönliche Rechnung von Ihrem Chefarzt und den behandelnden Konsiliarärzten.
- die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer und / oder
- die nicht-medizinisch notwendige Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson wünschen.
Wenn Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen diese gesondert schriftlich vereinbart werden. Im Aufnahmebüro berät und informiert man Sie zu dem Thema Wahlleistungstarife gerne.



