Prüfungsstruktur und Prüfungsinhalte
Bei dem Ausbildungsberuf Koch/ Köchin wird - wie in anderen Ausbildungsberufen des dualen Systems - nach dem Berufsbildungsgesetz und konkretisiert in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/ zur Köchin eine Zwischen- und Abschlussprüfung durchgeführt.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. In der praktischen Prüfung, die höchstens sechs Stunden dauert, soll ein dreigängiges Menü für sechs Personen zubereitet und präsentiert werden. Dazu gehören ein gastorientiertes Gespräch, ein Arbeitsablaufplan sowie die Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte bei der Durchführung.
Im schriftlichen Teil, der insgesamt vier Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Warenwirtschaft sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten: Die Köche und Köchinnen müssen sich ständig weiterbilden und ihre Kenntnisse den neuen Entwicklungen anpassen. Dazu können Sie geeignete Seminare und Kurse belegen.
Darüber hinaus können Köche und Köchinnen die Prüfung als Küchenmeister/in ablegen oder eine Fortbildung absolvieren, beispielsweise als Lebensmitteltechniker/in, staatlich geprüfte/r Betriebwirt/in für Hotel und Gaststättengewerbe bzw. Catering/Systemverpflegung oder als Gastronom/in.
Ebenso ist bei Vorliegen der Zulassungsbedingungen ein Studium möglich, z.B. der Ernährungs- oder Haushaltswissenschaften.
Auch der Schritt in die Selbständigkeit ist möglich.



