Behandlung der Adipositas
Nach den Leitlinien der Deutschen Adipositas Gesellschaft ist ab einem BMI von 30 oder bei erheblichem psychosozialen Leidensdruck ab BMI 25 generell eine Behandlung indiziert. Eine differenzierte Therapie der Adipositas ist nur über ein konsequentes Stufenschema sinnvoll.
Die Krankheit Adipositas erfordert ein integratives ärztliches Management, dessen Ziele neben einer radikalen und langfristigen Gewichtsreduktion die Beseitigung und Beeinflussung von Komorbiditäten, die Verbesserung der Lebensqualität und Normalisierung der Lebenserwartung sind. Hier müssen alle beteiligten Fachdisziplinen Hand in Hand zusammenarbeiten, um diesem Anspruch gerecht zu werden.
Die Therapie des Übergewichtes und der Adipositas Grad I erfolgt anhand eines multimodalen Therapiekonzeptes und beinhaltet folgende 3 Therapie-Säulen:
- Ernährungsberatung (diätetische Maßnahmen)
- Physiotherapie (körperliche Bewegung)
- und Verhaltenstraining.
Bereits eine moderate Gewichtsreduktion kann vorhandene Folge- und Begleiterkran-kungen (Komorbiditäten) deutlich bessern bzw. vermindern (Goldstein, 1992). Ein Gewichtsverlust von 10 kg senkt die Gesamtsterblichkeit um 20 Prozent und noch stärker die mit dem Diabetes verbundene Sterblichkeit sowie die Adipositas assoziierten Karzinomtodesfälle (Williamson et al.,2000). Die gesundheitlichen Vorteile und positiven psychosozialen Effekte sind durch zahlreiche Studien belegt.
Alle konservativen Therapieansätze betrachten eine mittel- bis langfristige Gewichts-reduktion von fünf bis maximal zehn Prozent als Erfolg (American National Institute Of Health). Das hilft einem Übergewichtigen – jedoch einem morbid Adipösen mit einem BMI über 40 nicht im geringsten. Von 50 kg Übergewicht zehn Prozent zu verlieren gehört in den Schwankungsbereich eines extrem Adipösen, den er so gut wie gar nicht wahrnimmt.
Hat der Patient allerdings schon mehrere konservative Therapien mit anschließendem Jo-Jo-Effekt (Gewichtsabnahme gefolgt von überschießendem Wiederanstieg des Gewichtes) hinter sich, sinken die Erfolgschancen mit jedem weiteren Versuch auf ein Minimum ab.
Bei Vorliegen eines BMI über 40 und Fehlschlagen der konservativen Therapie wird eindeutig in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Adipositas die Ergänzung der konservativen Therapie durch einen adipositas-chirurgischen Eingriff empfohlen.
Die operative Behandlung der Adipositas war lange Zeit heftig umstritten. Es ist keine Therapie, die die Ursache beseitigt, sondern eine symptomatische. Es gibt jedoch keine effektive und vertretbare Alternative. Die weltweite exponentielle Zunahme von operativen Interventionen ist nicht allein die Folge der Adipositasepidemie, sondern das Resultat einer eindrucksvollen Erfolgsbilanz und einer wissenschaftlich belegten Überlegenheit gegenüber allen bisherigen konservativen Therapieansätzen bei extremer Adipositas (Weiner, 2008).
Die operative Behandlung ist daher heute integraler Bestandteil des Therapiekonzeptes des Krankheitskomplexes Adipositas. Erst durch die minimal-invasive Chirurgie wurde der Schrecken vor schweren Komplikationen, wie Lungenembolien und Platzbäuchen, beseitigt. Die laparoskopische Durchführung brachte den Durchbruch für alle adipositas-chirurgischen Maßnahmen weltweit. Die Kriterien für die hochelektive bariatrische Chirurgie sind nunmehr seit mehr als 20 Jahren etabliert, die Methode ist effektiv und sicher, das Gewicht der operierten Patienten bleibt lange Zeit stabil und es gibt wenig unerwünschte Nebenwirkungen (Weiner, 2008).
Folgende Voraussetzungen müssen für einen adipositas-chirurgischen Eingriff erfüllt sein:
- Adipositas Grad III (BMI 40 kg/m2 oder größer)
- oder Adipositas Grad II (BMI 35-39,9 kg/m2) und schwerwiegende Begleiterkrankungen
- das Übergewicht besteht seit mehr als 5 Jahren
- operationsfähiges biologisches Alter zwischen 18 und 60 Jahren
- mehrere ernsthafte, aber erfolglose Versuche der Gewichtsabnahme
- mindestens 6-monatige, ärztlich kontrollierte, konservative Therapie
- keine Abhängigkeit von Drogen oder Alkohol
- Bereitschaft einer lebenslangen Nachkontrolle und nachhaltige Mitarbeit (Compliance)
- Ausschluss bestimmter Krankheiten, die gegen eine Operation sprechen
- Ausschluss anderer Ursachen des Übergewichtes
- keine psychische Erkrankung
Patienten, die sich in unserer Adipositassprechstunde vorstellen, werden zunächst eingehend über die Möglichkeiten der konservativen und operativen Therapie der krankhaften Adipositas informiert. Es erfolgt eine umfassende Aufnahme der Krankengeschichte und es wird geprüft, ob möglicherweise die Indikation für eine Operation besteht.
Immer mehr Studien belegen die Vorteile der bariatrischen Chirurgie; sie zeigen, dass eine stärkere Gewichtsabnahme nach operativer Intervention erfolgt und die ökonomische Betrachtung weist eine Kosteneffektivität auf. Dennoch werden bariatrische Eingriffe derzeit nur nach vorheriger Genehmigung durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet. Die Krankenkasse entscheidet hierbei in aller Regel nicht selbst, sondern lässt den Kostenübernahmeantrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüfen. Erst nach positivem Entscheid kann dann der operative Eingriff erfolgen.
Der Zeitraum zwischen Erstkontakt in unserer Adipositas-Sprechstunde und, bei entsprechenden Voraussetzungen und Kostenzusage durch die Krankenkasse, dem operativen Eingriff, variiert stark und hängt natürlich auch davon ab, inwieweit bereits Bedingungen des multimodalen Therapiekonzeptes im Vorfeld schon erfüllt wurden.


