Plastische und Ästhetische Chirurgie

Patienteninformation

Wie finde ich die richtige Adresse?

  • Ihr Hausarzt hat viele Patienten nach Schönheitsoperationen gesehen.  Fragen Sie ihn!
  • Für Schönheitsoperationen ausgebildet sind Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Sie haben nach dem abgeschlossenen Medizinstudium eine mindestens 6jährige Weiterbildung durchlaufen und eine Prüfung abgelegt.
  • Die Plastischen Chirurgen Deutschlands sind in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktioven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), vormals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC) zusammengeschlossen.
  • Ästhetische Operationen im Gesichtsbereich können auch von Fachärzten der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Fachärzten der Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie mit der Zusatzqualifikation "Plastische Operationen" durchgeführt werden

Klinik oder Praxis?

  • Schönheitschirurgischen Eingriffe können neben öffentlichen Krankenhäusern auch in Praxen oder Privatkliniken vorgenommen werden, sofern die personelle (Verfügbarkeit eines Anästhesisten, geschulte Operationsschwestern) und räumliche Ausstattung (für größere Eingriffe aseptischer Operationssaal) den Anforderungen entspricht (wobei fast alle niedergelassenen Plastischen Chirurgen über Belegbetten in Krankenhäusern verfügen).
  • Ob die Voraussetzungen gegeben sind, wird bei kassenärztlich tätigen Operateuren von der Kassenärztlichen Vereinigung überprüft.
  • Auch die DGPRÄC führen bei ihren Mitgliedern im Rahmen ihrer Qualitätssicherungsprogramme Begehungen durch.
  • Besonders wichtig ist, dass sowohl der Operateur als auch ein Anästhesist und das Op-Personal im Notfall (z.B. bei einer Nachblutung) rund um die Uhr erreichbar sind. 
  • In öffentlichen Krankenhäusern  ist eine Notfallbetreuung rund um die Uhr gewährleistet.

Wer soll mich operieren?

  • Das Wichtigste ist, dass Sie dem Arzt/der Ärztin vertrauen können.
  • In der Regel erkennen Sie beim Aufklärungsgespräch (z.B. an der Art seiner/ihrer Fragen an Sie), ob er/sie mit diesem Eingriff Erfahrung hat. Wenn nicht: stellen Sie selbst Fragen (z.B. nach der Erfahrung mit diesem Eingriff, nach der Technik oder, bei Implantaten und Unterspritzungen, nach der Art des Materials und nach der Beteiligung an qualitätssichernden Maßnahmen).
  • Der Arzt/die Ärztin sollte sich für ihre Beweggründe interessieren.
  • Die Aufklärung über die Technik des Eingriffs, den Ablauf und die Risiken sollte umfassend sein.
  • Sie sollten Fragen stellen können und auch die Möglichkeit haben, später auftretende Fragen per Telefon zu klären.

Wann ist besondere Vorsicht geboten?

  • wenn im Vorgespräch nicht auf Ihre Beweggründe, Ihre Vorgeschichte mit eventuellen Vorerkrankungen und Ihre Lebenssituation eingegangen wird
  • wenn Ihnen erklärt wird, dass Sie mehr korrigieren lassen sollen als Sie selbst beabsichtigen
  • wenn die Operation als völlig problemlos und risikolos geschildert wird
  • wenn neue Techniken und/oder Materialien eingesetzt werden sollen, die noch nicht hinreichend getestet oder erprobt sind.
  • wenn Ihnen ein Operationstermin angeboten wird, der Ihnen zu wenig Bedenkzeit lässt oder
  • wenn auf einen baldigen Termin gedrängt wird.

Was kostet die Operation?

  • Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen, der die Kosten für den Eingriff, die Narkose, den Aufenthalt in der Klinik und die Sachkosten enthält.
  • Zum Zeitpunkt der Erstberatung sollten nur die Gebühren für das Beratungsgespräch und die Erstuntersuchung in Rechnung gestellt werden.
  • In der Regel müssen Sie zum Tag der Operation eine Vorauszahlung in Höhe der zu erwartenden Kosten leisten.

Wenn das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht?

  • Auch bei bester Behandlung sind Enttäuschungen und Misserfolge  nicht immer vermeidbar.
  • Wenn Sie mit dem Ergebnis der Operation nicht zufrieden sind, sollten Sie zunächst mit Ihrem Operateur darüber sprechen. In aller Regel können dabei Lösungen gefunden werden.
  • Wenn Ihr Operateur kein Verständnis für Ihre Beschwerde hat oder wenn Sie das Vertrauen verloren haben: Die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer prüft für Sie, ohne dass Ihnen dabei Kosten entstehen, ob Ihr Arzt schuld ist, wenn das Ergebnis nicht Ihren Erwartungen entspricht.